Relevante Pressemitteilungen
- Erklärvideo Ablauf Insolvenzverfahren: https://www.gesamtelternbeirat-pll.de/x5k0
- Pressemitteilung des Insolvenzverwalters vom 06.02.2026: https://www.gesamtelternbeirat-pll.de/rbkf
- Pressemitteilung des Insolvenzverwalters vom 13.02.2026: https://www.gesamtelternbeirat-pll.de/kjdk
- Pressemitteilung des Insolvenzverwalters vom 27.02.2026: https://www.gesamtelternbeirat-pll.de/3ttp
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- Pressemitteilung des Insolvenzverwalters vom 08.05.2026: https://www.gesamtelternbeirat-pll.de/82of
- Pressemitteilung von PLL vom 06.02.2026: https://www.gesamtelternbeirat-pll.de/bl4w
Zu dieser Seite
Am 05.02.2026 haben Pro-Liberis gGmbH und Lenitas gGmbH einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Der Gesamtelternbeirat PLL steht hierzu in engem Austausch mit der Geschäftsführung von PLL. Gemeinsam möchten wir alles dafür tun, dass die Geschäfte von PLL so normal wie möglich weitergeführt werden.
Eltern haben die Möglichkeit, auf dieser Landingpage (weitere) Fragen zu stellen, die dann in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Betreibergesellschaften (Frau David und Frau Quernhorst) und der vorläufigen Insolvenzverwaltung (Herr Braun, Herr Weßel-Therhorn, Herr Erbe, Herr Blümle und Herr von Saenger) auf der Seite beantwortet werden. Der vorliegenden Q&A wird daher als lebendes Objekt betrachtet, das regelmäßig aktualisiert und ergänzt wird.
Da es bei den Fragen mitunter eine (große) thematische Schnittmenge gibt, ist es notwendig und auch gewünscht, dass (gleiche/ähnliche) Fragen zusammengezogen werden und sich einzelne Antworten ganz oder in Teilen doppeln. Zudem die Fragen und Antworten nachfolgend in Themenbereiche eingeteilt, da ansonsten die große Anzahl an Fragen und Antworten die Übersichtlichkeit und Auffindbarkeit der Informationen beeinträchtigt.
Eröffnung Insolvenzverfahren zum 01.04.2026
[08.04.2026] Die Insolvenzverfahren wurden jetzt zum 01.04. eröffnet. Was bedeutet das genau für mich? Was ändert sich für mich?
Durch die Eröffnung der Insolvenzverfahren ändert sich für Eltern und ihre Kinder nichts. Die Betreuung der Kinder läuft in allen Einrichtungen von Pro-Liberis und Lenitas wie gewohnt weiter. Darüber hinaus bleiben auch die Arbeitsverträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in vollem Umfang gültig. Ihre Löhne und Gehälter werden von April an in voller Höhe wieder von Pro-Liberis und Lenitas getragen.
[08.04.2026] Ich habe eine (oder mehrere) Forderungen an die Firma Lenitas gGmbH. An wen muss ich meine Insolvenzforderung richten? Welche Fristen gelten?
Die Frist für die Forderungsanmeldung wird vom zuständigen Gericht bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgelegt – bei der Lenitas gGmbH ist dies planmäßig zum 1. April 2026 erfolgt – und mit dem sogenannten Eröffnungsbeschluss auf dem Internetportal Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht (PDF hier abrufbar). Gläubiger können ihre Forderungen nach Eröffnung direkt selbst im Gläubigerinformationssytem (GIS) anmelden, welches unter https://www.glaeubigerinformation.de/t/64/proceeding-search erreichbar ist oder alternativ schriftlich direkt beim Insolvenzverwalter (für Lenitas: Holger Blümle).
[08.04.2026] Ich habe eine (oder mehrere) Forderungen an die Firma Pro-Liberis gGmbH. An wen muss ich meine Insolvenzforderung richten? Welche Fristen gelten?
Die Frist für die Forderungsanmeldung wird vom zuständigen Gericht bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens festgelegt – bei der Pro-Liberis gGmbH ist dies planmäßig zum 1. April 2026 erfolgt – und mit dem sogenannten Eröffnungsbeschluss auf dem Internetporta Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht (PDF hier abrufbar). Gläubiger können ihre Forderungen nach Eröffnung direkt selbst im Gläubigerinformationssytem (GIS) anmelden, welches unter https://www.glaeubigerinformation.de/t/64/proceeding-search erreichbar ist oder alternativ schriftlich direkt beim Insolvenzverwalter (für Pro-Liberis: Dr. Jürgen Erbe).
[08.04.2026] Wie hängen das eröffnete Insolvenzverfahren, der Abschluss des Insolvenzverfahrens und die aktuelle M&A-Suche (Merger&Acquisition) zusammen?
- Die Eröffnung der Insolvenzverfahren ist bei der Suche nach einem Partner und dem Abschluss der Verfahren ein wichtiger Meilenstein. Durch die formale Eröffnung der Insolvenzverfahren werden die (rechtlichen) Voraussetzungen für den Partner-Einstieg geschaffen. Ein solcher Einstieg wäre im vorläufigen Insolvenzverfahren – in dem sich Pro-Liberis und Lenitas bis zum 1. April befunden haben – nicht möglich gewesen. Das Ziel war und ist der Erhalt der Einrichtungen und Arbeitsplätze von Pro-Liberis und Lenitas. Dazu werden im Rahmen des sogenannten Investorenprozesses Gespräche mit mehreren potenziellen Partnern geführt. Wie in Insolvenzverfahren üblich ist mit den potenziellen Partnern bis zu einem finalen Ergebnis Vertraulichkeit vereinbart worden.
[24.04.2026] Ich habe bislang noch kein Schreiben der Insolvenzverwaltung zur Forderungsanmeldung erhalten. Woran liegt das und was kann ich tun, um eine Forderung anzumelden?
Die Insolvenzverwaltungen der Pro-Liberis gGmbH und der Lenitas gGmbH haben die Gläubiger angeschrieben, die ihnen aufgrund der Buchhaltung oder Informationen der Schuldnerinnen bekannt geworden sind. Wichtig ist: Für die Anmeldung einer Forderung ist es nicht ausschlaggebend, ob ein Gläubiger ein Schreiben der Insolvenzverwaltung erhalten hat oder nicht. Gläubiger können ihre Forderungen direkt selbst im Gläubigerinformationssytem (GIS) anmelden, welches unter https://www.glaeubigerinformation.de/t/64/proceeding-search erreichbar ist.
[24.04.2026] Wie läuft der Einzug der Elternbeiträge nach der Eröffnung der Insolvenzverfahren (Pro-Liberis und Lenitas) ab? Gibt es dabei Änderungen im Vergleich zu den vorläufigen Insolvenzverfahren?
Beim Einzug der Elternbeiträge für Pro-Liberis und Lenitas gibt es durch die Eröffnung der Insolvenzverfahren keine Änderungen. Sie werden weiterhin über das bestehende Konto eingezogen. Es ist daher kein neues SEPA-Mandat notwendig. Die sogenannte schuldbefreiende Zahlung der Elternbeiträge ist über diesen Weg gewährleistet.
Was ist der aktuelle Sachstand?
[20.03.26] Aufgrund der Insolvenz des Kita-Trägers wurde die Eingliederungshilfe eingestellt, da das Jugendamt die Zahlungen an den insolventen Träger blockiert. Ab wann werden die Leistungen der Eingliederungshilfe konkret wieder aufgenommen? Erarbeitet die Stadt aktuell spezifische Interimslösung, um den Rechtsanspruch der betroffenen Kinder trotz der Zahlungsblockade durch das Insolvenzverfahren sicherzustellen?
Die Betreuung der Kinder in den Einrichtungen von Pro-Liberis und Lenitas läuft wie gewohnt weiter – auch für die Kinder, bei denen die Eingliederungshilfe zum Tragen kommt. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden regulär erbracht.
[20.03.26] Wie verhält es sich mit Familien, die zwischenzeitlich Bewilligungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe erhalten haben? Diese haben einzelne oder vermehrte Monate bereits an Pro-Liberis oder Lenitas bezahlt. Gleichzeitig wurde für die Familien, die einen positiven Bescheid der WJH erhalten haben, eine getrennte Zahlung durch die Stadt an Pro-Liberis / Lenitas veranlasst. Wie wird mit diesen Fällen umgegangen? Fallen diese Zahlungen durch die Familien, die eigentlich erstattet werden müssten, auch unter die Insolvenzmasse? Gibt es für diese eine Vorrangbehandlung? Es gibt ja einzelne Zahlungen, die anderen Forderungen bevorzugt behandelt werden. Gibt es hierfür eine Maßgabe? Stehen Sie hierzu mit der Stadt im Austausch?
Es ist davon auszugehen, dass es sich bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe grundsätzlich um eine Insolvenzforderung handelt. Aus insolvenzrechtlichen Gründen ist daher eine Erstattung nicht möglich. Wir bedauern diesen Vorgang, sind jedoch dazu gezwungen, die vom Gesetzgeber vorgegebenen insolvenzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Betroffene haben die Möglichkeit, nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (für Pro-Liberis und Lenitas geplant zum 1. April) ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Sie erhalten über die Eröffnung gesondert Nachricht.
[11.03.26] Wie ist der aktuelle Stand?
In den vorläufigen Insolvenzverfahren von Pro-Liberis gGmbH und Lenitas gGmbH sind erste Gespräche mit potenziellen Partnern angelaufen. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwalter ist, im Rahmen eines M&A-Prozesses einen passenden Partner für Pro-Liberis und Lenitas zu finden, um die Unternehmen langfristig und nachhaltig wieder in die wirtschaftliche Balance zu bringen. Dabei wird eine Gesamtlösung angestrebt und es gibt keine Pläne, Pro-Liberis und Lenitas in Einzelteile zu zerschlagen.
Dass bereits Interessenbekundungen von mehreren potenziellen Partnern vorliegen, verdeutlicht das Potenzial von Pro-Liberis und Lenitas und lässt die vorläufigen Insolvenzverwalter positiv in die Zukunft blicken.
Dabei bleibt die Suche nach einem Partner, die die vorläufigen Insolvenzverwalter in enger Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss und den Kommunen durchführen, derweil weiterhin für alle Interessenten offen. Sie können sich gerne bei den vorläufigen Insolvenzverwaltern melden. Details können aufgrund eines Vertraulichkeitsgebots allerdings nicht öffentlich gemacht werden.
[11.03.26] Welche Optionen bestehen?
Es gibt aktuell keine Pläne, Pro-Liberis und Lenitas zu zerschlagen und in Einzelteilen an Interessenten zu verkaufen. Stattdessen ist das Ziel der vorläufigen Insolvenzverwalter, die Unternehmen im Ganzen zu erhalten. Angestrebt ist keine Schließung, keine Reduzierung der Kita- und Arbeitsplätze und keine Einbußen bei den Betreuungsleistungen.
[11.03.26] Welche Investoren / anderen Träger / Unternehmen sind involviert?
Im Rahmen des aktuellen M&A-Prozesses, den die vorläufigen Insolvenzverwalter in enger Abstimmung mit dem Gläubigerausschuss und den Kommunen durchführen, liegen bereits Interessenbekundungen mehrerer potenzieller Investoren vor. Das verdeutlicht das Potenzial von Pro-Liberis und Lenitas und lässt die vorläufigen Insolvenzverwalter positiv in die Zukunft blicken. Um wen es sich bei den Interessenten handelt, kann aufgrund von Vertraulichkeitsvereinbarungen, die bei solchen Prozessen üblich sind, allerdings nicht öffentlich gemacht werden. Die vorläufigen Insolvenzverwalter werden die Beteiligten proaktiv informieren, sobald dies möglich ist. Bis dahin möchten sie betonen, dass sie das bisherige Interesse an Pro-Liberis und Lenitas als positiv bewerten. Darüber hinaus ist die Suche nach einem Partner weiterhin für alle Interessenten offen.
[11.03.26] Wie wahrscheinlich ist eine mögliche Aufteilung des Unternehmens, und welche Konsequenzen hätte das?
Es ist das Ziel der vorläufigen Insolvenzverwalter, die Unternehmen im Ganzen zu erhalten und es gibt aktuell keine Pläne, Pro-Liberis und Lenitas zu zerschlagen und in Einzelteilen an Interessenten zu verkaufen. Angestrebt ist keine Schließung, keine Reduzierung der Kita- und Arbeitsplätze und keine Einbußen bei den Betreuungsleistungen.
[11.03.26] Wie sehen die zeitlichen Abläufe aus?
Die Verfahren sowie der Prozess der wirtschaftlichen Neuaufstellung werden noch eine Weile andauern. Realistisch erwarten die vorläufigen Insolvenzverwalter hier einen Zeitraum von mehreren Monaten. Darüber hinaus kann aktuell keine Aussage getroffen werden. Die Beteiligten werden aber proaktiv informiert, wenn es etwas Spruchreifes gibt.
[11.03.26] Was sind die nächsten Schritte?
Die vorläufigen Insolvenzverwalter arbeiten mit Nachdruck daran, im Rahmen eines M&A-Prozesses eine zukunftsfähige Lösung für Pro-Liberis und Lenitas zu ermöglichen. Konkret bedeutet dies etwa den Austausch und gegebenenfalls Verhandlungen mit möglichen Partnern. Die Suche nach einem möglichen Partner für Pro-Liberis und Lenitas ist derweil weiterhin für alle Interessenten offen.
[11.03.26] Wird der „Regelbetrieb“ ab April tatsächlich wieder aufgenommen? Was bedeutet das konkret?
Sowohl die Kinderbetreuung als auch die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden sind über den 1. April hinaus gesichert, etwa mit Blick auf den Sommer und den Abschluss von Neuverträgen. Wenn Ende März der sogenannten Insolvenzgeldzeitraum endet und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für den 1. April geplant ist, bedeutet das nicht, dass es bei Pro-Liberis und Lenitas nicht weitergeht. Die Eröffnung der Insolvenzverfahren (geplant für Pro-Liberis und Lenitas jeweils zum 1. April) ist vielmehr ein wichtiger Schritt, um die angestrebte Neuaufstellung in die Tat umzusetzen. Die vorläufigen Insolvenzverwalter werden auch nach der Eröffnung der Insolvenzverfahren an der Neuaufstellung arbeiten und der Kita-Betrieb wird normal weitergeführt.
Die Löhne und Gehälter werden im März über das sogenannte Insolvenzgeld in gewohnter Höhe und zu den gewohnten Zeitpunkten ausgezahlt – automatisch. Ab April werden Pro-Liberis und Lenitas die Löhne und Gehälter wieder in voller Höhe selbst tragen. Vereinzelte Spekulationen dahingehend, dass mit der Insolvenzeröffnung die Vergütung „gekürzt“ wird, entbehren jeder Grundlage. Wer bei Pro-Liberis und Lenitas arbeitet, wird dafür auch bezahlt. Die Arbeitsverträge der Mitarbeitenden sind und bleiben voll gültig.
Was ist der Sachstand?
[12.02.26] Ist die Betreuung meines Kindes weiterhin sichergestellt – auch langfristig?
Ja. Die Betreuung der Kinder ist vollständig gewährleistet. Der Betrieb in allen Einrichtungen von Pro Liberis und Lenitas läuft wie gewohnt weiter, sowohl pädagogisch als auch organisatorisch und personell. Ziel der wirtschaftlichen Neuaufstellung ist ausdrücklich, die Betreuung dauerhaft sicherzustellen und uns so zu stabilisieren, dass die bekannte hohe Qualität der Angebote auch langfristig erhalten werden kann. Am Betreuungs- und Unterstützungsangebot soll sich nichts ändern.
[12.02.26] Hat das Insolvenzverfahren Auswirkungen auf den Tagesablauf, die Gruppen oder die pädagogische Arbeit?
Nein, der Betrieb in allen Einrichtungen von Pro Liberis und Lenitas läuft wie gewohnt weiter, sowohl pädagogisch als auch organisatorisch und personell. Das bedeutet konkret:
- Gruppen bleiben unverändert.
- Bezugserzieherinnen und -Erzieher bleiben für Ihre Kinder da.
- Projekte, Ausflüge, Angebote und Elternkommunikation laufen wie geplant.
Die wirtschaftliche Neuaufstellung läuft im Hintergrund und die Einrichtungen konzentrieren sich weiterhin voll auf die pädagogische Arbeit – das hat höchste Priorität. Ziel der Verfahren ist es, die beiden Gesellschaften und ihre Einrichtungen mit den Möglichkeiten des Insolvenz- und Sanierungsrechts wirtschaftlich wieder auf eine gesunde Basis zu stellen und mit weiterhin hoher Betreuungs- und Unterstützungsqualität für die Zukunft zu sichern.
[20.02.26] Bleiben die Erzieherinnen und Erzieher meiner Kinder?
Ja. Die Mitarbeitenden sind durch das Verfahren und das Insolvenzgeld abgesichert. Die Insolvenzanträge haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden – rückwirkend auch das Geld für Januar – sind bis Ende März durch das Insolvenzgeld gesichert. Das Insolvenzgeld für Januar haben die Mitarbeitenden am 17./18.2. erhalten. Die Löhne und Gehälter für Februar und März werden zu den regulären Zeitpunkten ausgezahlt werden können. Ab April sollen die beiden Betreibergesellschaften und ihre Einrichtungen wieder so aufgestellt sein, dass die Löhne und Gehälter aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden können. Es gibt keine personellen Einschnitte, die die Betreuungssituation verändern würden. Die vorläufigen Insolvenzverwalter heben ausdrücklich hervor, wie engagiert und stabil das Team in den Einrichtungen arbeitet und wie wertvoll dieser Einsatz für die Kinder ist.
[12.02.26] Bleiben die Öffnungszeiten, Angebote und Leistungen unverändert?
Ja. Der Betrieb in allen Einrichtungen von Pro Liberis und Lenitas läuft wie gewohnt weiter, sowohl pädagogisch als auch organisatorisch und personell. Pro Liberis und Lenitas stehen weiter für verlässliche Betreuung, Förderung und Unterstützung im Rahmen ihrer Angebote für Kinder und Jugendliche. Es ist unser Ziel, dass Sie als Eltern ihren Alltag weiterhin mit uns sicher und verlässlich planen können.
[12.02.26] Wie werden Eltern informiert?
Wir streben eine klare und transparente Kommunikation über die bekannten Kanäle an: Daher haben wir gemeinsam mit dem Gesamtelternbeirat diese Q&A-Seite ins Leben gerufen, um den Eltern Informationen zur aktuellen Situation der Betreibergesellschaften und den für sie relevanten Punkten und Fragen zur Verfügung zu stellen. Zudem werden wir die Beteiligten über Entwicklungen in den Verfahren direkt informieren. Zusätzlich stehen die Einrichtungsleitungen jederzeit als Ansprechpartnerinnen und -Ansprechpartner zur Verfügung.
[20.02.26] Mein Kind geht ab dem 1. März/April/… in eine PLL-Kita – wie geht es da weiter?
Der Betrieb in allen Einrichtungen von Pro Liberis und Lenitas läuft wie gewohnt weiter, sowohl pädagogisch als auch organisatorisch und personell. Ziel der wirtschaftlichen Neuaufstellung ist ausdrücklich, die Betreuung dauerhaft sicherzustellen und uns so aufzustellen, dass wir die Ihnen bekannte hohe Qualität der Angebote auch langfristig halten können. Weder Sie noch Ihre Kinder sollten im Alltag Einschränkungen spüren. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden – rückwirkend auch das Geld für Januar – sind bis Ende März durch das Insolvenzgeld gesichert. Das Insolvenzgeld für Januar haben die Mitarbeitenden am 17./18.2. erhalten. Die Löhne und Gehälter für Februar und März werden zu den regulären Zeitpunkten ausgezahlt werden können. Ab April sollen die beiden Betreibergesellschaften und ihre Einrichtungen wieder so aufgestellt sein, dass die Löhne und Gehälter aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden können.
[20.02.26] Werden Eingewöhnungen wie gewohnt stattfinden?
Der Betrieb in allen Einrichtungen von Pro Liberis und Lenitas läuft wie gewohnt weiter, sowohl pädagogisch als auch organisatorisch und personell. Ziel der wirtschaftlichen Neuaufstellung ist ausdrücklich, die Betreuung dauerhaft sicherzustellen und uns so aufzustellen, dass wir die Ihnen bekannte hohe Qualität der Angebote auch langfristig halten können. Weder Sie noch Ihre Kinder sollten im Alltag Einschränkungen spüren. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden – rückwirkend auch das Geld für Januar – sind bis Ende März durch das Insolvenzgeld gesichert. Das Insolvenzgeld für Januar haben die Mitarbeitenden am 17./18.2. erhalten. Die Löhne und Gehälter für Februar und März werden zu den regulären Zeitpunkten ausgezahlt werden können. Ab April sollen die beiden Betreibergesellschaften und ihre Einrichtungen wieder so aufgestellt sein, dass die Löhne und Gehälter aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden können.
[20.02.26] Stichtag für Kita-Anmeldungen: im Kita-Portal ist der 01.03. – wie genau sollen die Eltern damit umgehen? Werden aktuell überhaupt noch Neuverträge geschlossen?
Der Betrieb in allen Einrichtungen von Pro Liberis und Lenitas läuft wie gewohnt weiter, sowohl pädagogisch als auch organisatorisch und personell. Ziel der wirtschaftlichen Neuaufstellung ist ausdrücklich, die Betreuung dauerhaft sicherzustellen und uns so aufzustellen, dass wir die Ihnen bekannte hohe Qualität der Angebote auch langfristig halten können. Weder Sie noch Ihre Kinder sollten im Alltag Einschränkungen spüren. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden – rückwirkend auch das Geld für Januar – sind bis Ende März durch das Insolvenzgeld gesichert. Das Insolvenzgeld für Januar haben die Mitarbeitenden am 17./18.2. erhalten. Die Löhne und Gehälter für Februar und März werden zu den regulären Zeitpunkten ausgezahlt werden können. Ab April sollen die beiden Betreibergesellschaften und ihre Einrichtungen wieder so aufgestellt sein, dass die Löhne und Gehälter aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden können.
[20.02.26] Können wir als Eltern etwas tun, um Pro Liberis und Lenitas in dieser Phase zu unterstützen?
Ja, und zwar auf eine Weise, die für Sie gut machbar ist und gleichzeitig für die Teams vor Ort sehr wertvoll ist. Die wichtigste Unterstützung ist, dass Sie Ihrem Kind sowie den Mitarbeitenden weiterhin Vertrauen entgegenbringen und den Alltag stabil mittragen. Die Einrichtungen laufen wie gewohnt weiter, und ein ruhiger, verlässlicher Alltag ist gerade jetzt besonders hilfreich für alle Beteiligten.
Auch offene Kommunikation hilft: Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie die Leitungen Ihrer Einrichtung jederzeit an. Durch frühzeitige Rückmeldungen können wir Missverständnisse vermeiden und Anliegen direkt klären.
Was nicht notwendig ist: finanzielle Unterstützung oder organisatorische Sonderleistungen. Die Verfahren sind so ausgestaltet, dass Betreuung und Betrieb weiterhin vollständig gewährleistet bleiben. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden – rückwirkend auch das Geld für Januar – sind bis Ende März durch das Insolvenzgeld gesichert. Das Insolvenzgeld für Januar haben die Mitarbeitenden am 17./18.2. erhalten. Die Löhne und Gehälter für Februar und März werden zu den regulären Zeitpunkten ausgezahlt werden können. Ab April sollen die beiden Betreibergesellschaften und ihre Einrichtungen wieder so aufgestellt sein, dass die Löhne und Gehälter aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden können. Jede Form von Unterstützung im Sinne eines wertschätzenden Miteinanders, etwa Verständnis bei organisatorischen Abläufen oder ein freundliches Wort an das Team, ist jedoch eine große Hilfe im Alltag.
[12.02.26] Was ist mit unseren Kautionen – insbesondere für Kinder, die bereits die Einrichtung verlassen haben?
Eltern haben grundsätzlich einen Rückzahlungsanspruch, wenn das Kind die Einrichtung verlässt. Da die Kautionen aber nicht mehr unterscheidbar im Vermögen der der Insolvenzschuldnerin vorhanden sind, handelt es sich hierbei um eine (ungesicherte) Insolvenzforderung. Eltern können den Betrag, den sie beanspruchen, deshalb nach Verfahrenseröffnung (voraussichtlich 1.4.2026) als Insolvenzforderung beim jeweiligen Insolvenzverwalter (für Pro-Liberis derzeit als vorläufiger Insolvenzverwalter Dr. Jürgen Erbe und für Lenitas derzeit als vorläufiger Insolvenzverwalter Holger Blümle) zur Insolvenztabelle anmelden und ihren Anspruch mit geeigneten Dokumenten belegen (z.B. einem Kontoauszug oder einem Überweisungsnachweis). Eine solche Forderungsanmeldung ist jedoch erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (bei Pro-Liberis und Lenitas geplant zum 1. April) möglich. Die Eltern gelten dann als Gläubiger und werden zum Abschluss der Insolvenzverfahren zusammen mit den anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse befriedigt. Wie hoch die Quote auf die Kautions-Insolvenzforderung ausfallen wird, also wie viel Geld Eltern konkret zurückerhalten können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, weil dies von vielen Faktoren abhängig ist, die sich erst im Laufe der Verfahren klären werden.
Wir von Pro-Liberis und Lenitas bedauern die Umstände, die Eltern aus dieser Situation entstehen. Auch wir hätten uns eine andere Lösung gewünscht. Aktuell sind uns aber leider angesichts der rechtlichen Bestimmungen die Hände gebunden und wir dürfen nicht anders handeln. Da unser Handlungsspielraum hierbei eng begrenzt ist, können wir Ihnen aktuell nur dringend empfehlen, Ihre Forderungen (nach der Eröffnung der Insolvenzverfahren) beim jeweiligen Insolvenzverwalter anzumelden.
Für den zusätzlichen Aufwand und die mit dieser Situation verbundenen Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung.
[10.02.26] In der Insolvenzbekanntmachung vom AG Karlsruhe steht etwas davon, dass man keine Zahlungen mehr an die Schuldnerin durchführen soll – was heißt das? Was bedeutet das für die Abbuchung der Elternbeiträge?
Dieser Paragraph gibt dem Insolvenzverwalter lediglich die Möglichkeit, zu bestimmen, auf welches Konto Zahlungen ggf. fließen sollen.
Dazu hat der GEB beim Insolvenzverwalter nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr Aramin-Zimmer,
vielen Dank für Ihre Nachricht und den heutigen freundlichen Austausch.
Wie telefonisch mitgeteilt, sollen die Zahlungsmodalitäten unverändert fortgeführt werden. In Abstimmung mit der Sparkasse Karlsruhe werden die Geschäftskonten der Lenitas gGmbH sowie Pro-Liberis gGmbH weiterhin für die Einzahlungen / SEPA Lastschriften verwendet, sodass hier keine Änderungen sich für die Eltern ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
______________________________________Andy Schneider
Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH)Schultze & Braun
Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung mbH
Paulinenstraße 41
70178 Stuttgart
[12.02.26] An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?
Sie können Ihre Frage zentral auf der Landingpage des Gesamtelternbeirats stellen. Diese wird dann zeitnah beantwortet und dort (anonymisiert) veröffentlicht, um auch weiteren Eltern zur Verfügung zu stehen. Zusätzlich stehen die Einrichtungsleitungen jederzeit als Ansprechpartnerinnen und -Ansprechpartner zur Verfügung.
Was ist mit den Mitarbeitern?
[20.02.26] Was passiert mit dem Gehalt der Mitarbeiter? Erhalten diese das Insolvenzgeld auch für Januar? Entspricht das Insolvenzgeld grundsätzlich dem regulären Nettolohn der Mitarbeiter? Wann erfolgt die Auszahlung offener Löhne und Gehälter über das Insolvenzgeld/wann können betroffene Beschäftigte mit der Überweisung rechnen?
Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden – rückwirkend auch das Geld für Januar – sind bis Ende März durch das Insolvenzgeld gesichert. Das Insolvenzgeld für Januar haben die Mitarbeitenden am 17./18.2. erhalten. Die Löhne und Gehälter für Februar und März werden zu den regulären Zeitpunkten ausgezahlt werden können. Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoentgeltes gezahlt. Gedeckelt ist das Insolvenzgeld (pro Monat) durch die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 € brutto pro Monat). Ab April sollen die beiden Betreibergesellschaften und ihre Einrichtungen wieder so aufgestellt sein, dass die Löhne und Gehälter aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden können.
Die vorläufigen Insolvenzverwalter haben direkt nach ihrer Bestellung am Freitag, den 6.2.2026, die sogenannte Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet. Dabei wird das Insolvenzgeld von einer Bank vorfinanziert, damit es so schnell wie möglich an die Mitarbeitenden ausgezahlt werden kann. Ansonsten würden die Mitarbeitenden das Insolvenzgeld erst nach der sogenannten Eröffnung des Insolvenzverfahrens erhalten, die für den 1. April geplant ist. Das ist gesetzlich so festgelegt. Uns ist aber bewusst, dass die Mitarbeitenden ihre laufenden Kosten und Ausgaben bestreiten müssen – daher die Lösung mit der Vorfinanzierung.
[12.02.26] Gab es bereits Kündigungen durch MitarbeiterInnen? Wie viele?
Wir bitten um Verständnis, dass wir grundlegend aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Details zu Entscheidungen von Mitarbeitenden oder Kündigungen nennen. Grundsätzlich ist es aber in jedem Unternehmen so, dass es eine gewisse Fluktuation bei den Mitarbeitenden gibt. Unser Ziel ist, die Auswirkungen für das Team so gering wie möglich zu halten. Unser Ziel ist, dass weder Sie noch Ihre Kinder Veränderungen im Alltag bemerken. Und die wirtschaftliche Neuaufstellung im Hintergrund abläuft, sodass sich die Einrichtungen weiterhin voll auf die pädagogische Arbeit konzentrieren können.
[12.02.26] Begrenzung des Minus: In welchen Bereichen ist mit Einsparungen/Einschnitten zu rechnen und wie wird abgesichert, dass sich dies nicht auf die Qualität der Betreuung der Kinder oder des Arbeitsumfeldes der Fachkräfte niederschlägt?
Wir werden keine Einschränkungen beim Umfang oder der Qualität der Betreuungsangebote machen. Pro Liberis und Lenitas stehen weiter für verlässliche Betreuung, Förderung und Unterstützung im Rahmen ihrer Angebote für Kinder und Jugendliche. Es ist unser Ziel, dass Sie als Eltern ihren Alltag weiterhin mit uns sicher und verlässlich planen können.
[20.02.26] Was passiert mit zugesagten PIA-Ausbildungsplätzen / Anerkennungspraktikanten / FSJlern / Bufdis? Bekommen diese ihren Vertrag oder eher nicht?
Die Insolvenzanträge haben grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden – rückwirkend auch das Geld für Januar – sind bis Ende März durch das Insolvenzgeld gesichert. Das Insolvenzgeld für Januar haben die Mitarbeitenden am 17./18.2. erhalten. Die Löhne und Gehälter für Februar und März werden zu den regulären Zeitpunkten ausgezahlt werden können. Ab April sollen die beiden Betreibergesellschaften und ihre Einrichtungen wieder so aufgestellt sein, dass die Löhne und Gehälter aus dem laufenden Geschäftsbetrieb erwirtschaftet werden können. Es gibt keine personellen Einschnitte, die die Betreuungssituation verändern würden. Die vorläufigen Insolvenzverwalter heben ausdrücklich hervor, wie engagiert und stabil das Team in den Einrichtungen arbeitet und wie wertvoll dieser Einsatz für die Kinder ist.
[20.02.26] Was passiert mit dem Springer-Pool? Wird er aufgelöst? Hängt das mit der Insolvenz zusammen und was passiert mit den bisherigen Erzieherinnen und Erziehern im Pool? Wir wird in Zukunft ohne Springer-Pool auf Betreuungsengpässe in einer Einrichtung reagiert?
Die Entscheidung, den Springerpool zu Ende Februar 2026 aufzulösen, ist bereits vor einiger Zeit getroffen worden. Die Entscheidung hat nichts mit den Insolvenzverfahren zu tun, sondern ist im Interesse unserer Mitarbeitenden und im Interesse der betreuten Kinder erfolgt. Die Erzieherinnen und Erzieher aus dem Springer-Pool sind ab dem 1. März 2026 fest in Einrichtungen von Pro-Liberis und Lenitas in Karlsruhe und Pforzheim beschäftigt. Für die Mitarbeitenden, aber auch für die von ihnen betreuten Kinder hat das den Vorteil, dass sie von regelmäßigen Betreuungsbeziehungen profitieren. Wir sind uns darüber im Klaren, wie wichtig eine verlässliche Betreuung ist. Daher haben unseren sogenannten Notfallplan – wenn es personelle Engpässe gibt, was sich trotz aller Vorbereitung zum Beispiel krankheitsbedingt nie ganz ausschließen lässt – angepasst und tun dies auch künftig regelmäßig, sodass wir auf Betreuungsengpässen weiterhin flexibel und effektiv reagieren können.
[20.02.26] Was passiert mit Überstunden oder nicht genommenen Urlaubstagen? Behalten diese ihre Gültigkeit? Wie verhält sich dies konkret bei MitarbeiterInnen, bei denen das Arbeitsverhältnis ruht – z.B. bei Elternzeit?
Die Verfahren haben grundsätzlich keinerlei Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden – auch, wenn sich Mitarbeitende zum Beispiel wie in der Frage erwähnt, in Elternzeit befinden. Die Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden bleiben vollumfänglich erhalten. Das betrifft zum Beispiel die Entlohnung, den Urlaub, die Arbeitszeiten und natürlich auch sämtliche Abläufe und Zuständigkeiten bei Pro-Liberis und Lenitas. Ein Beispiel: Wenn ein Mitarbeitender in der Zeit der Verfahren Urlaub geplant hat, kann dieser auch wie üblich genommen werden. Angeordnete Mehrarbeitsstunden, die im Zeitraum 01.01.2026 bis 31.03.2026 geleistet werden, werden im jeweiligen Monat abgerechnet und über das Insolvenzgeld ausgezahlt.
Jeder Mitarbeitende von Pro-Liberis und Lenitas (PLL) hat von den vorläufigen Insolvenzverwaltungen einen ausführlichen Fragen/Antworten-Katalog zur Verfügung gestellt bekommen, und die Personalabteilung von PLL sowie das Arbeitsrechtsteam der vorläufigen Insolvenzverwaltung stehen jederzeit für Fragen zur Verfügung.
Was heißt Insolvenzverfahren und wie läuft das?
[12.02.26] Warum wurde Insolvenz beantragt?
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Dazu zählen:
- gestiegene Energie und Materialkosten,
- zusätzlicher organisatorischer Aufwand durch hohe Nachfrage nach Betreuungsplätzen,
- Preissteigerungen bei weitestgehend gleichbleibenden Einnahmen.
Diese Faktoren haben den wirtschaftlichen Spielraum von Pro-Liberis und Lenitas zunehmend eingeschränkt. Obwohl wir bereits vor den Insolvenzanträgen Maßnahmen ergriffen hatten, konnten wir kurzfristige Liquiditätsengpässe nicht vollständig ausgleichen – und natürlich auch nicht unbegrenzt an Sie weitergeben. Das Insolvenzverfahren ermöglicht uns nun eine geordnete und professionelle Neuaufstellung, um langfristige Stabilität zu erreichen.
[12.02.26] Bedeutet „Insolvenz“, dass die Träger in Schwierigkeiten sind oder schließen müssen?
Pro-Liberis und Lenitas befinden sich in einer wirtschaftlich herausfordernden Situation. Deshalb haben wir uns dazu entschieden, die nötige Neuaufstellung im Rahmen von Insolvenzverfahren – gesetzlich bedingt je eines für Pro-Liberis und eines für Lenitas – anzustreben. Wir versichern Ihnen, dass uns dieser Schritt nicht leicht gefallen ist und wir ihn nicht leichtfertig gegangen sind – sondern mit dem Blick auf die Zukunftsperspektive von Pro-Liberis und Lenitas. Wichtig ist: Auch ein Insolvenzantrag bedeutet nicht, dass die Geschichte eines Unternehmens automatisch endet. Ein Insolvenzverfahren kann vielmehr die Chance für einen nachhaltigen Neuanfang darstellen. Das Insolvenzrecht bietet dafür spezielle Instrumente, insbesondere, wenn Betriebe wie in unserem Falle weiterlaufen. Unser Ziel ist ausdrücklich eine zukunftsfähige Neuaufstellung und keine Schließung.
[12.02.26] Es irritiert sehr, dass eine Insolvenz nicht Monate oder gar Jahre abzusehen sein soll. Hätten nicht notwendige Schritte eingeleitet werden können? Auch Mitarbeiter vorbereitet werden können?
Aus der Außenperspektive wirkt eine Insolvenz oft so, als müsste sie lange vorher erkennbar sein. Tatsächlich entstehen solche Situationen jedoch häufig sehr kurzfristig, etwa durch unerwartete Marktveränderungen oder ausbleibende Finanzierungen.
Pro-Liberis und Lenitas haben im Vorfeld alle verfügbaren Maßnahmen geprüft, um die Lage zu stabilisieren. Als sich abzeichnete, dass dies nicht ausreichen würden, war die Geschäftsführung gesetzlich verpflichtet, unverzüglich zu handeln und den Antrag zu stellen. Aus diesem Grund war es nicht möglich, die Mitarbeitenden früher als getan über die Situation in Kenntnis zu setzen, weil vertrauliche Finanzthemen, wie beispielsweise Gespräche mit Banken, oft entscheidend für den Erhalt des Unternehmens sind. Eine verfrühte interne oder externe Kommunikation hätte da zusätzlichen Schaden anrichten können. Wichtig ist: Jetzt schaffen wir im Rahmen des Insolvenzverfahrens Transparenz, binden die Mitarbeitenden ein und arbeiten gemeinsam mit den vorläufigen Insolvenzverwaltern an der Stabilisierung und Fortführung des Unternehmens.
[12.02.26] Welche Maßnahmen bereiten Sie vor, um die Unternehmen an den Punkt zu führen, dass eine Finanzierung aus eigener Kraft wieder möglich ist? Suchen Sie Investoren und/oder Überbrückungskredite, möglicherweise mit Hilfe der Stadt Karlsruhe?
Wir bitten um Verständnis, dass dazu – das vorläufige Insolvenzverfahren läuft erst seit dem 6.2. – noch keine Aussagen möglich sind. Die Prüfung der wirtschaftlichen Situation und möglicher Maßnahmen von vorläufiger Insolvenzverwaltung und Geschäftsführung ist angelaufen, und es zeigt sich, dass dabei auch neu gedacht werden muss. Wir starten hierbei auch nicht von Null, da Pro-Liberis und Lenitas bereits vor den Insolvenzanträgen damit begonnen hatten, ihre Strukturen an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Diesen Weg wollen die Betreibergesellschaften in den nun begonnen Verfahren weitergehen. Mit der Stadt Karlsruhe und den Zuständigen der weiteren Gemeinden stehen die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Geschäftsführung im regelmäßigen Austausch. Alle sind sich einig, dass ein abgestimmtes Vorgehen im besten Interesse aller Beteiligten ist.
[12.02.26] Muss ich mit höheren Gebühren oder zusätzlichen Kosten rechnen?
Nein. Elternbeiträge sind kommunal geregelt und werden durch die Insolvenzverfahren nicht beeinflusst. Änderungen können nur öffentlich und politisch beschlossen werden, nicht durch die Träger allein.
[12.02.26] Welche Rolle spielen die vorläufigen Insolvenzverwalter?
Die erfahrenen (vorläufigen) Insolvenzverwalter Dr. Jürgen Erbe (Pro Liberis) und Holger Blümle (Lenitas) vom Karlsruher Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei Schultze & Braun unterstützen die Geschäftsführung von Pro-Liberis und Lenitas bei der wirtschaftlichen Neuaufstellung und agieren als „Kontrollinstanz“. Dazu sichern sie die finanzielle Stabilität und begleiten alle Schritte. Sie sorgen zudem dafür, dass der Betrieb geordnet und ohne Qualitätsverlust weiterläuft und die Mitarbeitenden das Insolvenzgeld erhalten – rückwirkend für Januar und für Februar und März. Gleichzeitig stehen sie im engen Austausch mit Kostenträgern und Behörden.
[12.02.26] Was passiert, wenn die angestrebte Neuaufstellung nicht gelingt?
Aktuell gibt es dafür keine Hinweise. Ziel von Geschäftsführung und (vorläufigen) Insolvenzverwaltern ist es, alle Einrichtungen und Arbeitsplätze zu erhalten und die wirtschaftliche Grundlage langfristig zu sichern, um unser Betreuungsangebot in der bekannt guten und professionellen Form weiterzuführen. Sollte sich an dieser Einschätzung etwas ändern, würden Eltern frühzeitig und transparent informiert.
[12.02.26] Wie lange dauert das Verfahren und wie werden die Eltern über nächste Schritte und Konsequenzen rechtzeitig informiert und auf dem Laufenden gehalten? Bis wann rechnen Sie mit einer Entscheidung über die Zukunft der beiden Unternehmen? Werden sie die Frist bis Ende März ausschöpfen oder wird es Signale schon davor geben?
Ziel der Verfahren ist es, die beiden Gesellschaften und ihre Einrichtungen mit den Möglichkeiten des Insolvenz- und Sanierungsrechts wirtschaftlich wieder auf eine gesunde Basis zu stellen und mit weiterhin hoher Betreuungs- und Unterstützungsqualität für die Zukunft zu sichern. Die betreuten Kinder und Jugendlichen sowie ihre Eltern werden dabei regelmäßig über die aktuelle Situation und die nächsten Schritte informiert. Uns ist bewusst, dass gerade der Mitarbeitenden und die Eltern mit ihren Kindern schnell wissen wollen, wie es weitergeht. Wir versichern Ihnen, dass das auch in Interesse der Betreibergesellschaften und der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist. Gemeinsam gehen wir bei der Neuaufstellung der Pro-Liberis und der Lenitas so schnell wie möglich, aber auch so gründlich wie nötig vor. Die Zeit bis Ende März ist dafür trotz der Größe der Belegschaft und der Vielzahl der Einrichtungen ausreichend. Wichtig ist: Auch wenn Ende März der sogenannten Insolvenzgeldzeitraum endet und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für den 1. April geplant ist, bedeutet das nicht, dass es bei Pro-Liberis und Lenitas nicht weitergehen kann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine anstrebte Fortführungslösung noch nicht final stehen sollte. Gleichwohl ist es das Ziel aller wie bereits erwähnt eine schnelle Lösung.
[12.02.26] Wann ist absehbar, ob unsere Kita fortbestehen wird?
Wir bitten um Verständnis, dass dazu – das vorläufige Insolvenzverfahren läuft erst seit dem 6.2. – noch keine Aussagen möglich sind. Die Prüfung der wirtschaftlichen Situation und möglicher Maßnahmen von vorläufiger Insolvenzverwaltung und Geschäftsführung ist angelaufen, und man startet hierbei auch nicht von Null, da Pro-Liberis und Lenitas bereits vor den Insolvenzanträgen damit begonnen hatten, ihre Strukturen an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Diesen Weg wollen die Betreibergesellschaften in den nun begonnen Verfahren weitergehen. Wichtig ist: Auch wenn Ende März der sogenannten Insolvenzgeldzeitraum endet und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens für den 1. April geplant ist, bedeutet das nicht, dass es bei Pro-Liberis und Lenitas nicht weitergehen kann, wenn bis zu diesem Zeitpunkt eine anstrebte Fortführungslösung noch nicht final stehen sollte. Gleichwohl ist es das Ziel aller eine schnelle Lösung.
[12.02.26] Wird eine Sanierung angestrebt (Erhalt der Standorte) oder eine Abwicklung (Schließung)?
Pro-Liberis und Lenitas befinden sich in einer wirtschaftlich herausfordernden Situation. Deshalb waren wir gezwungen, die nötige Neuaufstellung im Rahmen von Insolvenzverfahren – gesetzlich bedingt je eines für Pro-Liberis und eines für Lenitas – anzustreben. Das Insolvenzrecht bietet dafür spezielle Instrumente, insbesondere, wenn Betriebe wie in unserem Falle weiterlaufen. Unser Ziel ist ausdrücklich eine zukunftsfähige Neuaufstellung und keine Schließung.
[12.02.26] Gibt es bereits Gespräche mit anderen Trägern (z. B. Stadt, Kirche oder andere gGmbHs), die die Kitas übernehmen könnten?
Nein, gleichwohl stehen die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Geschäftsführung im Zusammenhang mit der Neuaufstellung mit der Stadt Karlsruhe und den Zuständigen der weiteren Gemeinden, in denen Pro-Liberis und Lenitas Einrichtungen betreiben, im regelmäßigen Austausch. Alle sind sich einig, dass ein abgestimmtes Vorgehen im besten Interesse aller Beteiligten ist.
[12.02.26] Gibt es ggf. Anfragen anderer Träger o.ä., einzelne Kitas zu übernehmen?
Wir bitten um Verständnis, dass dazu – das vorläufige Insolvenzverfahren läuft erst seit dem 6.2. – noch keine Aussagen möglich sind. Die Prüfung der wirtschaftlichen Situation und möglicher Maßnahmen von vorläufiger Insolvenzverwaltung und Geschäftsführung ist angelaufen, und es zeigt sich, dass dabei auch neu gedacht werden muss. Wir starten hierbei auch nicht von Null, da Pro-Liberis und Lenitas bereits vor den Insolvenzanträgen damit begonnen hatten, ihre Strukturen an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Diesen Weg wollen die Betreibergesellschaften in den nun begonnen Verfahren weitergehen. Mit der Stadt Karlsruhe und den Zuständigen der weiteren Gemeinden stehen die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Geschäftsführung im regelmäßigen Austausch. Alle sind sich einig, dass ein abgestimmtes Vorgehen im besten Interesse aller Beteiligten ist.
[12.02.26] Erhöhung des Plus: Soll dies durch Preissteigerungen erreicht werden oder können langfristig öffentliche Gelder (z. B. Subventionierungen bei den Heizkosten o. ä.) bezogen oder effizienter integriert werden? Welche Strategien werden hier konkret verfolgt?
Wir bitten um Verständnis, dass dazu – das vorläufige Insolvenzverfahren läuft erst seit dem 6.2. – noch keine Aussagen möglich sind. Grundsätzlich ist es aber so, dass Elternbeiträge kommunal geregelt sind und durch die Insolvenzverfahren nicht beeinflusst werden. Änderungen können nur öffentlich und politisch beschlossen werden, nicht durch die Träger allein.
[12.02.26] Wie wird sichergestellt, dass wir am Ende nicht doch ohne Betreuungsplatz da stehen? Werden die Kinder dann auf andere externe/städtische KiTa-Plätze verteilt?
Unser Ziel ist ausdrücklich eine zukunftsfähige Neuaufstellung und keine Schließung. Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Geschäftsführung stehen im Zusammenhang mit der Neuaufstellung mit der Stadt Karlsruhe und den Zuständigen der weiteren Gemeinden, in denen Pro-Liberis und Lenitas Einrichtungen betreiben, im regelmäßigen Austausch. Alle sind sich einig, dass ein abgestimmtes Vorgehen im besten Interesse aller Beteiligten ist.
[12.02.26] Werden in Zukunft Einsparungen getroffen, die den Alltag der Kita verändern wird?
Ziel der wirtschaftlichen Neuaufstellung ist ausdrücklich, die Betreuung dauerhaft sicherzustellen und uns so zu stabilisieren, dass die bekannte hohe Qualität der Angebote auch langfristig erhalten werden kann. Am Betreuungs- und Unterstützungsangebot soll sich nichts ändern.
Was ist mit anderen Stakeholdern?
[12.02.26] Status der Mietverträge: Sind die Mieten für die Räumlichkeiten für die kommenden Monate gesichert? Bis wann konkret? Was ist mit den Stadtwerken und Caterern?
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Geschäftsführung stehen im Zusammenhang mit der Neuaufstellung mit allen Stakeholdern von Pro-Liberis- und Lenitas-Einrichtungen im regelmäßigen Austausch. Alle sind sich einig, dass ein abgestimmtes Vorgehen im besten Interesse aller Beteiligten ist. Einzelne Stakeholder haben bereits hohe Flexibilität und Entgegenkommen gezeigt. Die Mieten für die Räumlichkeiten werden künftig bezahlt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es in Einzelfällen zu Mietausfällen kommt. Die handelnden Personen sind sich jedoch darüber bewusst, dass jede Betreuungseinheit ein „festes Dach“ über dem Kopf benötigt, sodass alles versucht wird, insolvenzbedingte Kündigungen zu vermeiden. Dies gilt auch für die übrigen Versorgungsverträge wie beispielsweise den Energielieferanten (z.B. Stadtwerke).
[12.02.26] Wie sind Jugendamt / SjB / die Stadt involviert?
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Geschäftsführung stehen im Zusammenhang mit der Neuaufstellung mit der Stadt Karlsruhe und den Zuständigen der weiteren Gemeinden, in denen Pro-Liberis und Lenitas Einrichtungen betreiben, im regelmäßigen Austausch. Alle sind sich einig, dass ein abgestimmtes Vorgehen im besten Interesse aller Beteiligten ist.
